25 09, 2020

Stammzellenforschung: von BOETTICHER berät beim Erwerb der Nabelschnurblutbank Eticur

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.

18 08, 2020

Dr Anselm Brandi-Dohrn talks about the implications of GDPR and the recent Schrems II decision with the Australian Society of Computers & Law (AUSCL)

Anselm Brandi-Dohrn, acting Secretary General of IFCLAInternational Federation of Computer Law Associations–, discusses GDPR issues with Justin Blows from the Australian Society of Computers & Law (AUSCL). Watch the interview here.

3 12, 2019

Cathy Hummels & Co.

Lesen Sie hier den Bericht vom diesjährigen Seminar zum Lauterkeitsrecht von Dr. Claudia Böhm und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, das bei den Studierenden großen Anklang fand.

5 06, 2018

Rechtsanwalt: Nach EuGH-Urteil die eigene Website auf Dritt-Inhalte überprüfen

EuGH-Urteil zu Facebook-Fanpages betrifft auch Social Plugins und diverse weitere Website-Inhalte wie Web-Schriften, Videos und Skript-Bibliotheken

Berlin, 5. Juni 2018. Wer eine Website betreibt, sollte überprüfen, ob seine Website Inhalte von fremden Servern lädt. Das empfiehlt Matthias Bergt, Partner bei von BOETTICHER Rechtsanwälte und renommierter Datenschutzrechtler. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag, 5. Juni 2018 entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages für die Datenverarbeitungen durch Facebook mitverantwortlich sind. „Die Begründung des Gerichts passt aber auch eins zu eins auf fast jeden anderen Dritt-Inhalt – von eingebetteten Videos über Web-Schriftarten bis JavaScript-Frameworks“, warnt Bergt. Für den Facebook-Like-Button hatte schon der Generalanwalt beim EuGH betont, dass kein Unterschied zur Fanpage besteht. Der EuGH ist dieser Ansicht jetzt gefolgt, auch wenn er das nicht ausdrücklich sagt. „Wer eine Website hat, sollte jetzt handeln, bevor Massenabmahner das Thema entdecken“, empfiehlt Datenschutzrechtler Bergt mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, die neue Klagerechte vorsieht.

Wer eine Facebook-Fanpage betreibt, ist für die Datenverarbeitungen von Facebook mitverantwortlich – und kann beispielsweise auf Schmerzensgeld für Datenschutzverletzungen verklagt werden. Das hat der EuGH am 5. Juni 2018 entschieden (Rs. C-210/16). „Wenn Facebook nicht entscheidend ändert, wie es die personenbezogenen Daten seiner Nutzer verarbeitet, sollte man um Facebook-Fanpages einen großen Bogen machen“, warnt Anwalt Bergt. Auch müssten Facebook und der Fanpage-Betreiber nach der DSGVO einen Vertrag abschließen, wer welche Datenschutz-Pflichten erfüllt: „Wer das nicht tut, riskiert nach der Datenschutz-Grundverordnung eine Geldbuße von zehn Millionen Euro oder bei großen Unternehmen noch mehr.“

Doch das Urteil betrifft nicht nur Facebook-Fanpages: Der EuGH bestätigt indirekt die Rechtsansicht des Generalanwalts, wonach auch die Nutzer des Facebook-Like-Buttons für die Datenverarbeitungen von Facebook mitverantwortlich sind. „Nach dem Wortlaut des EuGH-Urteils gilt das auch für fast jeden anderen Inhalt, der von einem fremden Server geladen wird“, sagt Bergt. Und das sei sehr häufig der Fall: „Viele Webseiten-Verwaltungs-Programme wie WordPress laden Schriften von Google Fonts, Videos von YouTube und Skripte von anderen Servern. Der Betreiber dieses anderen Servers erhält damit personenbezogene Daten der Besucher der Website, kann diese verfolgen und vieles mehr.“

„Der EuGH hat betont, dass die Verantwortung des Seitenbetreibers noch höher sei, wenn das bloße Aufrufen der Fanpage durch Besucher automatisch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auslöst“, sagt Bergt. „Wenn wir in dem Satz das Wort Fanpage durch Website ersetzen, haben wir den Standard-Fall im heutigen WWW, wenn sich der Website-Betreiber über das Thema Datenschutz keine Gedanken gemacht hat.“ Das müsse aber nicht sein, denn fast alle Schriften und Skripte könnten als Open-Source-Software einfach auf dem eigenen Server abgelegt werden. Für Videos und anderes gebe es Zwei-Klick-Lösungen, bei denen die Datenübertragung an den Dritt-Anbieter nur mit Zustimmung des Besuchers erfolge.

„Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Betroffenen weit mehr Rechte als das bisherige Recht“, erläutert Rechtsanwalt Bergt, der unter anderem die DSGVO-Regeln zu Schadensersatz und Geldbußen kommentiert. „So können sie Schmerzensgeld für Datenschutzverletzungen verlangen, der auch noch eine abschreckende Höhe haben muss – das ist viel lukrativer als bisher, wo man nur auf Unterlassung klagen konnte.“ Auch wenn die befürchteten Massenabmahnungen bisher wohl ausgeblieben sind, solle sich niemand sicher fühlen: „Wer aktuell Datenschutzverstöße begeht, kann immerhin noch sagen, er habe das Gesetz nicht gekannt, von der mehr als zweijährigen Übergangsfrist nichts gewusst und nicht schnell genug reagieren können. In zwei Monaten wird es aber schwierig, einen Richter zu finden, den das beeindruckt“, meint Bergt. „Es gilt daher, schnell zumindest die offensichtlichen Probleme zu beseitigen. Dazu gehören Dritt-Inhalte auf der Website und die Datenschutzerklärung. Das Ergebnis muss nicht immer sein, dass der Dritt-Inhalt entfernt werden muss – aber die Einbindung muss rechtlich korrekt erfolgen.“

Hintergrund: von BOETTICHER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Kanzlei, die nationale und internationale Unternehmen umfassend in Fragen des Wirtschaftsrechts berät. Das Handelsblatt zählt vier der Partner von von BOETTICHER zu „Deutschlands besten Anwälten 2017“, darunter auch Matthias Bergt.[1] Who’s Who Legal zeichnete Matthias Bergt als einen der besten Datenschutzrechtler weltweit aus.[2] Als eine von nur 15 Kanzleien hat die Wirtschaftswoche von BOETTICHER sowohl 2012 als auch 2016 unter die 25 besten IT-Rechts-Kanzleien in Deutschland gewählt.[3] Das IT-Team von von BOETTICHER berät schwerpunktmäßig Unternehmen der IT-Branche, etwa Dienstleister sowie Hard- und Software-Hersteller, aber auch Betriebe sonstiger Branchen, die IT-Leistungen beziehen. Rechtsanwalt Matthias Bergt ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zu IT-Recht und Gewerblichem Rechtsschutz, unter anderem im Großkommentar zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Kühling/Buchner und im Formularhandbuch Datenschutzrecht. Mehr Informationen zu Matthias Bergt: https://www.boetticher.com/MBE.

Am 25. Mai 2018 hat die europäische Datenschutz-Grundverordnung das nationale Datenschutzrecht weitgehend abgelöst. Dem Gesetzgeber war dabei neben dem Prinzip „ein Kontinent, ein Recht“ besonders eine bessere Durchsetzung des Datenschutzrechts ein Anliegen.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Rechtsanwalt Matthias Bergt
von BOETTICHER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Oranienstraße 164, D-10969 Berlin
Telefon +49-30-61 68 94 03, mobil +49-30-61 09 30 88, Fax +49-30-61 68 94 56
E-Mail mbergt@boetticher.com
https://www.boetticher.com

Links:
[1] http://www.handelsblatt.com/bestlawyers: Dr. Anselm Brandi-Dohrn (IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz), Dr. Ulrich Block (Gesellschaftsrecht), Dr. Claudia Böhm (Pharmarecht), Matthias Bergt (Gewerblicher Rechtsschutz)
[2] http://whoswholegal.com/profiles/82239/0/bergt/matthias-bergt/
[3| Wirtschaftswoche vom 9.7.2012 und 11.3.2016: WiWo-Top-Kanzleien IT-Recht

10 02, 2015

Dr. Holger Alt talks on the enforcement of intellectual property rights in Germany

Dr. Holger Alt talks on the enforcement of intellectual property rights in Germany at ialci’s seminar of the law of luxury goods series in London.

6 02, 2014

VON BOETTICHER: Jetzt mit neuem Namen

Die international ausgerichtete Rechtsanwaltssozietät von Boetticher Hasse Lohmann firmiert ab sofort als „VON BOETTICHER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB“. Der neue Name „VON BOETTICHER“ folgt der im Markt bereits bisher üblichen Bezeichnung der Kanzlei.

VON BOETTICHER steht seit über 40 Jahren für Kompetenz, Vertrauen, Innovation, Internationalität und Beratung aus einer Hand. Die Sozietät verbindet herausragende juristische Expertise mit wirtschaftlicher Kompetenz. An den Standorten München, Berlin und Frankfurt am Main bieten spezialisierte Rechtsanwälte individuell zugeschnittene Lösungen für qualitätsorientierte und global operierende Unternehmer und Unternehmen – multinationale Konzerne ebenso wie Mittelstandsunternehmen und Start-ups. VON BOETTICHER ist als eine von vier ausgewählten deutschen Kanzleien Mitglied im globalen Kanzleinetzwerk Lawyers Associated Worldwide (LAW), mit Partnerkanzleien in über 180 Wirtschaftszentren weltweit. VON BOETTICHER kombiniert konsequent eine internationale Ausrichtung mit den Vorzügen einer mittelständischen Kanzlei.

Kontakt für Rückfragen:
Dr. Ulrich Block
Büro Berlin
Tel.: 030 / 61 689 403
Fax: 030 / 61 689 456
E-Mail: ublock@boetticher.com

Weitere Informationen:
www.boetticher.com