IP ENFORCEMENT-RICHTLINIE UMGESETZT
MEHR RECHTE FÜR INHABER VON URHEBERRECHTEN UND GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN (PATENTE, MARKEN, GEBRAUCHSMUSTER, GESCHMACKSMUSTER, HALBLEITER- UND SORTENSCHUTZRECHTE)
Am 1.9.2008 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen „IP Enforcement-Richtlinie“ und enthält eine Vielzahl neuer Rechte für Inhaber von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten (insb. Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster). Neu eingeführt wurden insbesondere erweiterte Auskunftsansprüche und verbesserte Ansprüche zur Beweissicherung. Auch die Sanktionen gegen Verletzer wurden verschärft. So kann nun z.B. unter bestimmten Voraussetzungen auch der Rückruf von bereits ausgelieferter Piraterieware verlangt werden. Gleichzeitig wurde die prozessuale Durchsetzung dieser Rechte gegen Verletzer insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz verbessert.
Das Gesetz bietet den Inhabern von Urheberrechten, Patenten, Marken, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und anderen Schutzrechten neue Möglichkeiten, effektiv gegen Schutzrechtsverletzungen und Produktpiraterie vorzugehen. Gerne beraten wir Sie zu diesen neuen Rechten und der Bedeutung des neuen Gesetzes für Ihr Unternehmen und Ihre Schutzrechtsstrategien.
Dr. Oliver Stöckel