Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht

Das Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht gehört zu den Säulen unseres Beratungsangebots.

Im Bank- und Finanzrecht bieten wir Unterstützung in allen Fragen des Kreditgeschäfts • Erstellung von Kreditverträgen für bilaterale und syndizierte Kredite aller Art (allgemeine Unternehmensfinanzierung, Akquisitionsfinanzierung, Projektfinanzierung, Export- und Handelsfinanzierung, Immobilienfinanzierung)
• Erstellung von Kreditsicherheitenverträgen aller Art für Finanzierungstransaktionen
• Strukturierung von Finanzierungstransaktionen
• Überprüfung von Finanzierungsdokumentationen, die von Dritten erstellt wurden
. Unser besonderer Schwerpunkt in diesem Bereich liegt auf der Erstellung und Überprüfung von komplexen Kreditdokumentationen. Hier beraten wir sowohl Kreditinstitute als auch Unternehmen national wie international. Kompetent sind wir auch bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Insolvenzrecht • Restrukturierung von Kredittransaktionen
• Erstellung bzw. Überprüfung der im Rahmen einer Restrukturierung einer Kredittransaktion erforderlichen Verträge
• Beantwortung insolvenzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kredittransaktionen oder Restrukturierungen
• allgemeine Beratung von Insolvenzgläubigern im Insolvenzrecht
• Forderungsanmeldungen, Teilnahme an Gläubigerversammlungen und sonstige Vertretung des Insolvenzgläubigers im Rahmen des Insolvenzverfahrens
. Zudem begleiten wir Insolvenzgläubiger in allen Angelegenheiten ihrer Rechtsdurchsetzung.

Haben Sie Beratungsbedarf in Angelegenheiten des Bank- und Bankaufsichtsrechts Allgemeines Bankrecht
• Beantwortung vertragsrechtlicher Fragen, die mit der bankmäßigen Geschäftsverbindung, Kontoführung, Zahlungsverkehr, allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. verbunden sind
Bankaufsichtsrecht
• Fragen der Erlaubnispflicht nach KWG für ausländische oder neue Marktteilnehmer
, sind Sie bei uns ebenfalls an der richtigen Stelle. Ob vertragsrechtliche Fragen im allgemeinen Bankrecht oder Fragen zur Erlaubnispflicht nach KWG: Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten zum Tagesgeschäft und vertreten ihre Mandanten in streitigen Angelegenheiten. Wenn notwendig arbeiten wir in fachbereichsübergreifenden Teams.

Fundierte Beratung erhalten Emittenten und Investmentbanken in allen Facetten des Kapitalmarktrechts • Beratung von Emittenten, Investmentbanken bei Emissionen, Börsennotierungen sowie daraus resultierenden Compliance-Pflichten
• Going Public: gesellschaftsrechtliche Umgestaltung (fit for being public), Due Diligence, Dokumentation (inkl. Prospekterstellung), Abstimmung mit Aufsichtsbehörden und Börsenzulassungsstellen, Gestaltung Vertrieb und Folgepflichten (siehe auch Gesellschaftsrecht)
• Dual Listings sowie grenzüberschreitende Wertpapierangebote einschließlich des Prospektpassporting
• Handelszulassung zu den verschiedenen Börsenstandorten- und –segmenten (Regulärer Markt, Prime/General/Entry Standard etc.), IPO Light
• Beratung zu allen Transaktionstypen: Börsengänge, Zweitplatzierungen, Bezugsrechtsemissionen, Quick-to-Market-Transaktionen (z.B. Accelerated Bookbuilts), Privatplatzierungen sowie Paketveräußerungen von Wertpapieren und anderen Vermögensanlagen (siehe auch Gesellschaftsrecht)
• in- und ausländische Fonds (OGAW, AIF) bei Fondsstrukturierung und Vertrieb von Fondsanteilen in Deutschland (siehe auch Gesellschaftsrecht)
• Alternative Investments
• Umstellung von Finanzprodukten auf das neue regulatorische Umfeld gemäß KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch)
. Unsere Anwälte unterstützen beim Börsengang von der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung über die Prospekterstellung bis zu den Folgepflichten nach dem Listing. Umfassende Erfahrungen haben wir auch in der Arbeit mit in- und ausländischen Fonds (OGAW, AIF), seien es Fondsstrukturierungen oder der Vertrieb von Fondsanteilen. Wir vertreten Sie zudem in streitigen Gerichts- und Schiedsverfahren • Vertretung von Emittenten, Anlageberatern und -vermittlern, Kreditinstituten und Kapitalanlagegesellschaften bei der Abwehr von Prospekthaftungsklagen, sowohl bei geschlossenen als auch offenen Fonds
• Verfahrensführung vor der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI und sonstigen Schiedsstellen
sowie Verfahren vor der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI.

Ihre Ansprechpartner: