Gesellschaftsrecht / M & A

Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions sind seit Gründung der Kanzlei Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. So helfen wir im Rahmen der Gründung • Auswahl der geeigneten Rechtsform (AG, KGaA, SE, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, oHG, GbR, Stiftung, Verein, Genossenschaft etc.)
• Beratung von Unternehmensgründern, Start-ups und Investoren bei der maßgeschneiderten und tragfähigen Strukturierung der Beteiligungen und der unternehmerischen Kontrolle
• Gestaltung und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Beteiligungsverträgen, Einbringungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Poolverträgen etc.
• Strukturierung von Fondsgesellschaften einschließlich aufsichtsrechtlicher Beratung
bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, der maßgeschneiderten Gestaltung der Beteiligungen und der unternehmerischen Kontrolle.

Gleichermaßen beraten wir umfassend bei Finanzierungen • Beratung von Unternehmen und Investoren bei Private Equity Investments und Venture Capital-Finanzierungen
• Kapitalerhöhungen aller Art, Rights Issues, PIPEs etc. (siehe auch Kapitalmarktrecht)
• mezzanine Finanzierungsformen (Emissionen von Wandel-/Optionsschuld- verschreibungen, Genussscheinemissionen etc.)
• Börsengänge (siehe auch Kapitalmarktrecht)
• Öffentliche Angebote von Wertpapieren und Vermögensanlagen (siehe auch Kapitalmarktrecht)
. Ob Kapitalerhöhungen oder mezzanine Finanzierungsformen im Private Equity- und Venture Capital-Bereich, Börsengänge oder öffentliche Angebote: Wir begleiten börsennotierte wie nicht börsennotierte Unternehmen bei Finanzierungen aller Art und bei sonstigen Kapital- und  Strukturmaßnahmen • Sonstige Kapitalmaßnahmen aller Art wie Kapitalherabsetzungen, Rückerwerb eigener Anteile, Stock Splits/Consolidations
• Umwandlungen und sonstige Umstrukturierungen aller Art (siehe auch Mergers & Acquisitions), Exit und Liquidation
• Restrukturierung von Fondsgesellschaften (siehe auch Kapitalmarktrecht)
• Beratung in der Unternehmenskrise und Insolvenz
, wenn erforderlich auch im Krisenfall.

Unsere Mandanten vertrauen unserem Rat auch bei der laufenden Corporate Governance • Umfassende laufende Beratung börsennotierter und nicht-börsennotierter Gesellschaften im Aktienrecht und GmbH-Recht
• Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, einschließlich Umgang mit opponierenden Gesellschaftern, Berufsklägern etc.
• Aufsichtsrats-, Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten
• Compliance
• Konzernrecht (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, faktischer Konzern etc.)
• Executive Compensation, Stock Option-Programme und andere variable Vergütungsmodelle
• Beratung der Organe in der Unternehmenskrise
• Beratung zu Directors' Responsibilities, Haftungsfragen
• umfassende Betreuung von Publikumsgesellschaften und familiengeführten Personengesellschaften
. Unsere Spezialisten sind gefragte Berater bei Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften ebenso wie bei Gesellschafterversammlungen großer Publikumsfonds oder familiengeführter GmbHs. Zudem beraten wir in Aufsichtsrats-, Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten,  bei Vergütungsmodellen und Haftungsfragen aller Art.

Wir sind Experten für Mergers & Acquisitions • Unternehmenskäufe und -verkäufe als share deals oder asset deals, insbesondere mit grenzüberschreitendem Bezug/multi-jurisdictional M&A
• Öffentliche Übernahmen (einschließlich Stake Building, Warehousing)
• Secondary Buy-Outs, LBOs, MBOs, MBIs
• Verschmelzungen, sonstige Umwandlungen und Umstrukturierungen aller Art, einschließlich Crossborder Transformation and Restructuring (siehe auch Gesellschaftsrecht)
• Joint Ventures, Minority Investments - national wie international
• Distressed Opportunities
• Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz
• Unternehmensnachfolge
• Abdeckung relevanter Schnittstellen der Transaktion wie Kartellrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Kreditrecht, IP-Recht, Arbeitsrecht
(Unternehmenskäufe, Übernahmen, Umwandlungen, Umstrukturierungen), sowohl national als auch international. Dabei sind wir häufig mit grenzüberschreitenden Transaktionen oder internationalen Joint Ventures befasst. Große Expertise haben wir zudem bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz und bei der Unternehmensnachfolge. Wir beraten in allen wesentlichen, die Transaktion betreffenden Rechtsgebieten, vom Gesellschaftsrecht über Kartell- und Kreditrecht, Immobilienrecht bis hin zu IP- und Arbeitsrecht – fachübergreifend eingespielte Teams für Ihren Erfolg.

Als Mandant profitieren Sie von unseren Kompetenzen nicht nur bei Transaktionen und in laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Im Streitfall • streitige Gesellschafterauseinandersetzungen, wie insbesondere Auskunftsklagen, Beschlussanfechtungen, Ausschlussverfahren oder Abfindungs-streitigkeiten
• Post-M&A-Streitigkeiten
• schiedsgerichtliche Streitbeilegung nach den Regeln der Schiedsorganisationen und in Ad-hoc-Schiedsverfahren
• aktienrechtliche Anfechtungsklagen, Freigabeverfahren und Spruchverfahren
• Organhaftungsprozesse
vertreten wir Sie schlagkräftig vor Gericht wie auch in Schiedsverfahren.

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